Kategorie:Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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''In dieser Kategorie befinden sich Artikel, die sich auf die Planung zur Vereinsgründung beziehen.''
 
 
'''Bitte nicht abschecken lassen von den ganzen rechtlichen Wendungen.'''
 
 
 
 
* Der Name des Vereins lautet Weimarnetz.de e.V.
 
** diesen Namen würde ich [[Benutzer:Robert|Robert]] gerne nochmals zu Disskusion stellen, '''Weimarnetz.de''' klingt doch eher wie ein Netzwerkprovider, vielleicht hat jemand noch eine gute Idee
 
* Weimarnetz.de e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen)
 
* Weimarnetz.de e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar unter der Register-Nr.___ eingetragen.
 
* Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
 
 
 
 
 
 
 
* Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung Kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.
 
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* 4) Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.
 
 
 
 
 
 
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* 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
 
 
 
* 2) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
* Die Organe des Vereines sind
 
**die Mitgliederversammlung
 
**der Vorstand
 
 
 
 
 
 
* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
 
* 2) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
 
 
 
* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.
 
 
 
 
 
 
dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde.
 
Die Mitgliederversammlung wählt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahl findet geheim mit Stimmzetteln statt.
 
* 2) Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes abwählen. Hierzu benötigt sie in Abweichung von (1) die Mehrheit der Stimmen aller Vereinsmitglieder.
 
 
* 4) Die Mitgliederversammlung nimmt den jährlich vorzulegenden Geschäftsbericht des Vorstandes und den Prüfungsbericht des Rechungsprüfers entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung.
 
* 5) Die Mitgliederversammlung entscheidet über den vom Vorstand jährlich vorzulegenden Haushaltsplan des Vereines.
 
 
 
* 8) Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch über:
 
** a) Gebührenbefreiungen
 
** b) Aufgaben des Vereins
 
** c) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
 
** d) Beteiligung an Gesellschaften
 
** e) Aufnahme von Darlehen ab DM 10
 
** f) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
 
** g) Mitgliedsbeiträge
 
** h) Satzungsänderungen
 
** i) Auflösung des Vereins
 
 
 
 
 
 
 
 
 
* 1) Der Vorstand besteht aus 5 Personen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
 
* 2) Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt.
 
, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
 
* 4) Der Vorstand trifft auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen.
 
 
sich
 
 
 
* 7) Der Geschäftsführer hat die Pflicht zur Teilnahme an den Mit gliederversammlungen und das Recht und auf Verlangen des Vorstandes die Pflicht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Er hat auf allen Sitzungen Rederecht und ist den Vereinsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig.
 
* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
 
 
 
 
 
 
* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
 
 
 
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* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
 
** Mitgliedsbeiträge
 
** Spenden
 
 
 
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
 
 
 
 
 
 
* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
 
* Weimar, den __________
 
* (Unterschriften)
 

Version vom 4. Mai 2005, 20:25 Uhr

In dieser Kategorie befinden sich Artikel, die sich auf die Planung zur Vereinsgründung beziehen.