Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Timo (Diskussion | Beiträge) |
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− | + | einfacher Mehrheit getroffen. | |
− | 5) | + | 5) Für Satzungsänderungen ist 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. |
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+ | 6) Für den Beschluss der Auflösung des Vereins ist eine ausserordentliche Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: "Vereinsauflösung" einzuberufen. Die 3/4 Mehrheit dieser Mitgliederversammlung ist für den Beschluss notwendig. | ||
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** die Kassenprüfer zu wählen, '''die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.''' | ** die Kassenprüfer zu wählen, '''die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.''' | ||
− | |||
** Entscheidung über Gebührenbefreiungen | ** Entscheidung über Gebührenbefreiungen | ||
** Aufgaben des Vereins | ** Aufgaben des Vereins | ||
− | ** An- und Verkauf von | + | ** An- und Verkauf von Eigentum |
− | ** | + | ** Entscheidung über die Ablehnung von Spenden und Fördermitteln |
** Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich | ** Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich | ||
** Mitgliedsbeiträge | ** Mitgliedsbeiträge | ||
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− | 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, | + | 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. |
2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | 2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | ||
− | 3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit | + | 3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. |
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− | |||
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− | ** ein Vorsitzender | + | ** ein 1. Vorsitzender |
** ein stellvertretender Vorsitzender | ** ein stellvertretender Vorsitzender | ||
** ein Schatzmeister | ** ein Schatzmeister | ||
− | + | ||
− | |||
− | Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die | + | Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. |
2) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. | 2) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. | ||
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4) Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. | 4) Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. | ||
− | 5) Der Vorstand | + | 5) Der Vorstand tritt auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen. |
− | + | ||
− | 7) | + | können nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. |
− | 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der | + | 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. |
− | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner | + | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Es ist unmittelbar eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Zweck der Neuwahl des Vorstands. |
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** Mitgliedsbeiträge | ** Mitgliedsbeiträge | ||
** Spenden | ** Spenden | ||
+ | **Fördermittel zuschüsse und sonstige Zuwendungen. | ||
− | + | ||
− | |||
− | 1) Bei Auflösung des Vereins | + | 1) Bei Auflösung des Vereins ist das verblebende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschliessen. |
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− | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am | + | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |
Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt: | Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt: |