Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Timo (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
** diesen Namen würde ich [[Benutzer:Robert|Robert]] gerne nochmals zu Disskusion stellen, '''Weimarnetz.de''' klingt doch eher wie ein Netzwerkprovider, vielleicht hat jemand noch eine gute Idee | ** diesen Namen würde ich [[Benutzer:Robert|Robert]] gerne nochmals zu Disskusion stellen, '''Weimarnetz.de''' klingt doch eher wie ein Netzwerkprovider, vielleicht hat jemand noch eine gute Idee | ||
Weimarnetz.de e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen) | Weimarnetz.de e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen) | ||
− | Weimarnetz.de e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar | + | Weimarnetz.de e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar eingetragen. |
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | ||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
− | 1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums. | + | 1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung, Verbreitung, und Anwendung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums. |
2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell: | 2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell: | ||
− | * die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen | + | * die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke |
− | ** die | + | ** die Unterstütung / Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen |
− | ** die | + | ** die Unterstützung sozialer Projekte, Förderung privater Datenkommunikation sowie des kulturellen Lebens. Sowie die Fachbezogene Wissensvermittlung. |
+ | |||
+ | **die Veranstaltung und/oder Förderung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen, Konferenzen und Seminare, sowie der Teilnahme der Mitglieder. | ||
+ | |||
+ | **die Förderung des schöpferischen Umgangs mit Technologien. | ||
+ | |||
+ | **Förderung von kulturellen technologischen sozialen Bildungs- und Forschungsprojekten. | ||
− | |||
− | |||
Zeile 31: | Zeile 35: | ||
− | + | steuerbegünstigte | |
− | + | ||
− | 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, '''die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv, finanziell oder materiell zu unterstützen.''' Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. | + | 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, '''die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv, finanziell oder materiell zu unterstützen.''' Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mitglieder des Vereins sind verpflichtet eine gültige Emailadresse anzugeben zur Zustellung von Vereinsinformationen. |
− | 2) Der Verein besteht aus | + | 2) Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern. |
− | 3) | + | 3) Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. |
4) Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. | 4) Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. | ||
Zeile 51: | Zeile 55: | ||
− | Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. | + | Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. |
− | 1) Die Mitgliedschaft wird durch die | + | 1) Die Mitgliedschaft wird gegenüber dem Vorstand durch schriftliche Erklärung beantragt. Dieser entscheidet innerhalb von vier Wochen über die Aufnahme. Ablehnungen werden in gleicher Frist schriftlich begründet. |
− | + | oder Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. | |
− | + | 2 Wochen | |
5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. | 5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. | ||
Zeile 77: | Zeile 81: | ||
− | 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an. | + | 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle ordentlichen Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an. |
− | 2) Eine | + | 2) Eine Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, einberufen. Sie wird vom Vorstand per Email unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Emailadresse gerichtet ist. |
− | + | 25 % aller ordentlichen . Das Verlangen ist den anderen Mitgliedern per Email mitzuteilen | |
Zeile 157: | Zeile 161: | ||
+ | |||
+ | |||