Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Fertsch)
(wichtige vom Amtsgericht geforderte Änderungen, Korrektur Rechtschreibung)
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<h1>Vereinssatzung</h1>
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Der Name des Vereins lautet Weimarnetz.de e.V.
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Der Name des Vereins lautet Weimarnetz e.V.
  
Weimarnetz.de e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen)
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Weimarnetz e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen)
Weimarnetz.de e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar eingetragen.
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Weimarnetz e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar eingetragen.
  
 
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
 
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
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1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung, Verbreitung, und Anwendung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
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1) Zweck von Weimarnetz e.V. ist die Erforschung, Verbreitung, und Anwendung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
  
 
2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell:
 
2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell:
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* die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke
 
* die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke
  
** die Unterstütung / Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen
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* die Unterstütung / Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen
  
** die Unterstützung sozialer Projekte, Förderung privater Datenkommunikation sowie des kulturellen Lebens. Sowie die Fachbezogene Wissensvermittlung.
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* die Unterstützung sozialer Projekte, Förderung privater Datenkommunikation sowie des kulturellen Lebens sowie die Fachbezogene Wissensvermittlung.
  
**die Veranstaltung und/oder Förderung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen, Konferenzen und Seminare, sowie der Teilnahme der Mitglieder.
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* die Veranstaltung und/oder Förderung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen, Konferenzen und Seminare, sowie der Teilnahme der Mitglieder.
  
**die Förderung des schöpferischen Umgangs mit Technologien.
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* die Förderung des schöpferischen Umgangs mit Technologien.
  
**Förderung von kulturellen technologischen sozialen Bildungs- und Forschungsprojekten.
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* Förderung von kulturellen technologischen sozialen Bildungs- und Forschungsprojekten.
  
  
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. Es ist nicht vorgesehen, dass Erkenntnisse finanziell verwertet werden.
  
  
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Die Organe des Vereines sind
 
Die Organe des Vereines sind
**die Mitgliederversammlung
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* die Mitgliederversammlung
**der Vorstand
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* der Vorstand
  
  
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** Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,  
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* Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,  
** Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,  
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* Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,  
** Entlastung des Vorstands,
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* Entlastung des Vorstands,
** (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
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* (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
*
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** die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium  angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
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* die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium  angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
** Entscheidung über Gebührenbefreiungen
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* Entscheidung über Gebührenbefreiungen
** Aufgaben des Vereins
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* Aufgaben des Vereins
** An- und Verkauf von Eigentum
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* An- und Verkauf von Eigentum
*
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** Entscheidung über die Ablehnung von Spenden und Fördermitteln
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* Entscheidung über die Ablehnung von Spenden und Fördermitteln
** Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
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* Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
** Mitgliedsbeiträge
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* Mitgliedsbeiträge
  
  
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1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
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Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.  
 
 
2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
 
 
 
3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.  
 
  
  
  
  
** ein 1. Vorsitzender  
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* ein 1. Vorsitzender  
** ein stellvertretender Vorsitzender
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* ein stellvertretender Vorsitzender
** ein Schatzmeister  
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* ein Schatzmeister  
 
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Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich
  
 
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
 
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
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mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.
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die Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.
  
 
8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
 
8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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1) Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch:
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Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch:
** Mitgliedsbeiträge
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* Mitgliedsbeiträge
** Spenden
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* Spenden
**Fördermittel zuschüsse und sonstige Zuwendungen.
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* Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.
 
 
 
 
 
  
  
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Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der einstimmung (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen)Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
  
 
Die Wahl des Vorstandes findet Mitgliederversammlung am 5.7.2005 im KFZ (Brühl 12) statt.
 
Die Wahl des Vorstandes findet Mitgliederversammlung am 5.7.2005 im KFZ (Brühl 12) statt.

Version vom 3. Juli 2005, 21:12 Uhr