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| 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) '''3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.''' | | 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) '''3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.''' |
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− | §8 Aufgaben der Mitgliederversammlung</h2>
| + | §10 Aufgaben der Mitgliederversammlung</h2> |
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− | §9 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2>
| + | §11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2> |
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| 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme,''' die nur persönlich ausgeübt werden darf.''' | | 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme,''' die nur persönlich ausgeübt werden darf.''' |
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| 5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. | | 5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. |
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− | §10 Der Vorstand</h2>
| + | §12 Der Vorstand</h2> |
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| 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. | | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. |
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− | §11 Protokolle</h2>
| + | §13 Protokolle</h2> |
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| Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert, und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. | | Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert, und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. |
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− | §12 Vereinsfinanzierung</h2>
| + | §14 Vereinsfinanzierung</h2> |
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| 1) Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch: | | 1) Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch: |
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− | §13 Auflösung des Vereins</h2>
| + | §15 Auflösung des Vereins</h2> |
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| 1) Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden. | | 1) Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden. |
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− | §14 Inkrafttreten</h2>
| + | §16 Inkrafttreten</h2> |
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| Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |