Kategorie:Verein: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Organe des Vereines sind
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**die Mitgliederversammlung
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**der Vorstand
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* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
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* 2) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
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* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.
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Die Mitgliederversammlung wählt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahl findet geheim mit Stimmzetteln statt.
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* 2) Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes abwählen. Hierzu benötigt sie in Abweichung von (1) die Mehrheit der Stimmen aller Vereinsmitglieder.
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* 4) Die Mitgliederversammlung nimmt den jährlich vorzulegenden Geschäftsbericht des Vorstandes und den Prüfungsbericht des Rechungsprüfers entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung.
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* 5) Die Mitgliederversammlung entscheidet über den vom Vorstand jährlich vorzulegenden Haushaltsplan des Vereines.
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* 8) Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch über:
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** a) Gebührenbefreiungen
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** b) Aufgaben des Vereins
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** c) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
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** d) Beteiligung an Gesellschaften
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** e) Aufnahme von Darlehen ab DM 10
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** f) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
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** g) Mitgliedsbeiträge
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** h) Satzungsänderungen
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** i) Auflösung des Vereins
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* 1) Der Vorstand besteht aus 5 Personen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
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* 2) Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt.
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* 4) Der Vorstand trifft auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen.
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* 7) Der Geschäftsführer hat die Pflicht zur Teilnahme an den Mit gliederversammlungen und das Recht und auf Verlangen des Vorstandes die Pflicht an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Er hat auf allen Sitzungen Rederecht und ist den Vereinsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig.
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* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
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* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
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** Mitgliedsbeiträge
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** Spenden
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Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
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* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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* Weimar, den __________
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* (Unterschriften)

Version vom 23. Februar 2005, 14:49 Uhr