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| | 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) '''3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.''' | | 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) '''3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.''' |
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| − | <h2>�?�??�?§8 Aufgaben der Mitgliederversammlung</h2> | + | <h2>�?�??�?§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung</h2> |
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| | 1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: | | 1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: |
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| | 2) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden. | | 2) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden. |
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| − | <h2>�?�??�?§9 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2> | + | <h2>�?�??�?§11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2> |
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| | 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme,''' die nur persönlich ausgeübt werden darf.''' | | 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme,''' die nur persönlich ausgeübt werden darf.''' |
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| | 5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. | | 5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. |
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| − | <h2>�?�??�?§10 Der Vorstand</h2> | + | <h2>�?�??�?§12 Der Vorstand</h2> |
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| | 1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: | | 1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: |
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| | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. | | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. |
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| − | <h2>�?�??�?§11 Protokolle</h2> | + | <h2>�?�??�?§13 Protokolle</h2> |
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| | Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert, und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. | | Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert, und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. |
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| − | <h2>�?�??�?§12 Vereinsfinanzierung</h2> | + | <h2>�?�??�?§14 Vereinsfinanzierung</h2> |
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| | 1) Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch: | | 1) Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch: |
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| | 2) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Ma�?gabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. | | 2) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Ma�?gabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. |
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| − | <h2>�?�??�?§13 Auflösung des Vereins</h2> | + | <h2>�?�??�?§15 Auflösung des Vereins</h2> |
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| | 1) Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden. | | 1) Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden. |
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| | 2) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschlie�?end beschlie�?t. | | 2) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschlie�?end beschlie�?t. |
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| − | <h2>�?�??�?§14 Inkrafttreten</h2> | + | <h2>�?�??�?§16 Inkrafttreten</h2> |
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| | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |