Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Timo (Diskussion | Beiträge) (Fertsch) |
(wichtige vom Amtsgericht geforderte Änderungen, Korrektur Rechtschreibung) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | + | ||
<h2>�?�??�?§1 Allgemeines</h2> | <h2>�?�??�?§1 Allgemeines</h2> | ||
| − | Der Name des Vereins lautet Weimarnetz | + | Der Name des Vereins lautet Weimarnetz e.V. |
| − | Weimarnetz | + | Weimarnetz e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen) |
| − | Weimarnetz | + | Weimarnetz e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar eingetragen. |
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr | ||
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
<h2>�?�??�?§2 Vereinszweck</h2> | <h2>�?�??�?§2 Vereinszweck</h2> | ||
| − | 1) Zweck von Weimarnetz | + | 1) Zweck von Weimarnetz e.V. ist die Erforschung, Verbreitung, und Anwendung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums. |
2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell: | 2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell: | ||
| + | |||
* die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke | * die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke | ||
| − | + | * die Unterstütung / Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen | |
| − | + | * die Unterstützung sozialer Projekte, Förderung privater Datenkommunikation sowie des kulturellen Lebens sowie die Fachbezogene Wissensvermittlung. | |
| − | + | * die Veranstaltung und/oder Förderung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen, Konferenzen und Seminare, sowie der Teilnahme der Mitglieder. | |
| − | + | * die Förderung des schöpferischen Umgangs mit Technologien. | |
| − | + | * Förderung von kulturellen technologischen sozialen Bildungs- und Forschungsprojekten. | |
| Zeile 34: | Zeile 35: | ||
<h2>�?�??�?§3 Gemeinnützigkeit</h2> | <h2>�?�??�?§3 Gemeinnützigkeit</h2> | ||
| − | 1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemä�? �?�??�?§ 2 der Satzung ausschlie�?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (�?�??�?§�?�??�?§ 51 AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | + | 1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemä�? �?�??�?§ 2 der Satzung ausschlie�?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (�?�??�?§�?�??�?§ 51 AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es ist nicht vorgesehen, dass Erkenntnisse finanziell verwertet werden. |
2) Die Mittel des Vereins sind ausschlie�?lich für satzungsgemä�?e Zwecke zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht. | 2) Die Mittel des Vereins sind ausschlie�?lich für satzungsgemä�?e Zwecke zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht. | ||
| Zeile 75: | Zeile 76: | ||
Die Organe des Vereines sind | Die Organe des Vereines sind | ||
| − | + | * die Mitgliederversammlung | |
| − | + | * der Vorstand | |
<h2>�?�??�?§9 Die Mitgliederversammlung</h2> | <h2>�?�??�?§9 Die Mitgliederversammlung</h2> | ||
| Zeile 95: | Zeile 96: | ||
1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: | 1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: | ||
| − | + | * Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten, | |
| − | + | * Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr, | |
| − | + | * Entlastung des Vorstands, | |
| − | + | * (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen, | |
| − | + | * über die Satzung, �?nderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen | |
| − | + | * die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen. | |
| − | + | * Entscheidung über Gebührenbefreiungen | |
| − | + | * Aufgaben des Vereins | |
| − | + | * An- und Verkauf von Eigentum | |
| − | + | * Beteiligung an Projekten nach �?�??�?§ 2 | |
| − | + | * Entscheidung über die Ablehnung von Spenden und Fördermitteln | |
| − | + | * Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich | |
| − | + | * Mitgliedsbeiträge | |
2) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden. | 2) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden. | ||
| Zeile 113: | Zeile 114: | ||
<h2>�?�??�?§11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2> | <h2>�?�??�?§11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2> | ||
| − | + | Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Wie unter �?�??�?§9 ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussfähig. | |
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
<h2>�?�??�?§12 Der Vorstand</h2> | <h2>�?�??�?§12 Der Vorstand</h2> | ||
1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: | 1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: | ||
| − | + | * ein 1. Vorsitzender | |
| − | + | * ein stellvertretender Vorsitzender | |
| − | + | * ein Schatzmeister | |
| − | Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au�?ergerichtlich. | + | Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich den Verein gerichtlich und au�?ergerichtlich. |
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. | Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. | ||
| Zeile 139: | Zeile 136: | ||
6) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlu�?fähig. Er fa�?t Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefa�?t werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefa�?te Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen. | 6) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlu�?fähig. Er fa�?t Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefa�?t werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefa�?te Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen. | ||
| − | 7) �?ber Konten des Vereins können nur | + | 7) �?ber Konten des Vereins können nur die Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. |
8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. | 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. | ||
| Zeile 151: | Zeile 148: | ||
<h2>�?�??�?§14 Vereinsfinanzierung</h2> | <h2>�?�??�?§14 Vereinsfinanzierung</h2> | ||
| − | + | Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch: | |
| − | + | * Mitgliedsbeiträge (�?�??�?§7) | |
| − | + | * Spenden | |
| − | + | * Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen. | |
| − | |||
| − | |||
| − | |||
<h2>�?�??�?§15 Auflösung des Vereins</h2> | <h2>�?�??�?§15 Auflösung des Vereins</h2> | ||
| Zeile 167: | Zeile 161: | ||
<h2>�?�??�?§16 Inkrafttreten</h2> | <h2>�?�??�?§16 Inkrafttreten</h2> | ||
| − | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | + | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der einstimmung (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen)Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |
Die Wahl des Vorstandes findet Mitgliederversammlung am 5.7.2005 im KFZ (Brühl 12) statt. | Die Wahl des Vorstandes findet Mitgliederversammlung am 5.7.2005 im KFZ (Brühl 12) statt. | ||