Kategorie:Verein: Unterschied zwischen den Versionen
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* Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung Kultureller Inhalte mittels dieses Mediums. | * Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung Kultureller Inhalte mittels dieses Mediums. | ||
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| + | '''�?�??�?§3 Gemeinnützigkeit''' | ||
| + | * 1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemä�? �?�??�?§ 2 der Satzung ausschlie�?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigete Zwecke" der Abgabenordnung (�?�??�?§�?�??�?§ 51 ff. AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ||
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| + | * 2) Die Mittel des Vereins sind ausschlie�?lich zu satzungsgemä�?en Zwecken zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht. | ||
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| + | * 3) Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismä�?ig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für den Ersatz von Aufwendungen ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sind, das Bundesreisekostengesetz ma�?gebend. | ||
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| + | * 4) Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte. | ||
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| + | * 5) Eine �?nderung des Vereinszweck darf nur im Rahmen des in �?�??�?§ 3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen. | ||
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| + | '''�?�??�?§4 Mitgliedschaft des Vereins''' | ||
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| + | '''�?�??�?§5 Mitglieder des Vereins''' | ||
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| + | * 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv oder materiell zu unterstützen | ||
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| + | * 2) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben. | ||
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| + | * 3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschlu�? oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit. | ||
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| + | * 4) Der Vereinsausschlu�? erfolgt durch Beschlu�? des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto�?en hat, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für ......... Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. | ||
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| + | * 5) Dem Mitglied mu�? vor der Beschlu�?fassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschlie�?ungsbeschlu�? kann innerhalb einer Frist von ..................... nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur auf den Ausschlu�? folgenden Mitgliederversammlung ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitgliedes. | ||
Version vom 23. Februar 2005, 11:19 Uhr
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