Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
 
* 1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
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* 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, '''die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv, finanziell oder materiell zu unterstützen.'''  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
 
* 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, '''die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv, finanziell oder materiell zu unterstützen.'''  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
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Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. '''In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.''''
 
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. '''In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.''''
  
 
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* 1) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben.
 
* 1) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben.
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Die Organe des Vereines sind
 
Die Organe des Vereines sind
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* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
 
* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
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* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.  
 
* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.  
  
 
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* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
 
* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
  
 
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* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
 
* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
  
 
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* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
 
* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
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Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.  
 
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.  
  
 
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* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
 
* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Version vom 31. Mai 2005, 10:33 Uhr