Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Versuch einer Vereinssatzung zur Diskussion
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<h1>Versuch einer Vereinssatzung zur Diskussion</h1>
  
 
'''Bitte nicht abschecken lassen von den ganzen rechtlichen Wendungen.'''
 
'''Bitte nicht abschecken lassen von den ganzen rechtlichen Wendungen.'''
  
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* Der Name des Vereins lautet Weimarnetz.de e.V.
 
* Der Name des Vereins lautet Weimarnetz.de e.V.
 
** diesen Namen würde ich [[Benutzer:Robert|Robert]] gerne nochmals zu Disskusion stellen, '''Weimarnetz.de''' klingt doch eher wie ein Netzwerkprovider, vielleicht hat jemand noch eine gute Idee
 
** diesen Namen würde ich [[Benutzer:Robert|Robert]] gerne nochmals zu Disskusion stellen, '''Weimarnetz.de''' klingt doch eher wie ein Netzwerkprovider, vielleicht hat jemand noch eine gute Idee
 
* Weimarnetz.de e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen)
 
* Weimarnetz.de e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen)
 
* Weimarnetz.de e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar unter der Register-Nr.___ eingetragen.
 
* Weimarnetz.de e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar unter der Register-Nr.___ eingetragen.
* Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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* Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
  
  
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* Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.
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* 1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
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* 2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell:
* 1) Der Verein und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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* die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängige Netzwerke
  
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* die Entwicklung von Strategien zum individuellen Umgang mit der Wissenskultur
  
* 3) Niemand darf durch Vereinsausgaben, die von
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* die Unterstütung / Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeit
  
* 4) Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.
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* die Unterstützung sozialer Projekte, Förderung privater Datenkommunikation sowie des kulturellen Lebens in Weimar
  
* 5) ?.
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* 3)?igen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
  
'''§4 Mitgliedschaft des Vereins'''
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§ 3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.
  
 
  
* 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv oder materiell zu unterstützen.  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
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* 2) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben.
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* 2 ). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  
* 3) Die ? oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.
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* 2) Die ?oder Dritte erfolgt nicht.
  
 
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* 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, '''die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv, finanziell oder materiell zu unterstützen.'''  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
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* 2) Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.
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Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
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Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
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Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.
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Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. '''In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.''''
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* 1) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben.
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'''oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für ......... Monate im Rückstand bleibt''', so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
  
  
  
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* 6) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
  
 
  
* Die Organe des Vereines sind
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Die Organe des Vereines sind
 
**die Mitgliederversammlung
 
**die Mitgliederversammlung
 
**der Vorstand
 
**der Vorstand
  
  
'''§7 Die Mitgliederversammlung'''
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<h2>§9 Die Mitgliederversammlung<h2>
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* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
 
* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
 
* 2) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
 
* 2) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.
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* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.  
 
* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.  
  
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* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
 
* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
  
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* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
 
* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
  
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* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
 
* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
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Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.  
 
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.  
  
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* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
 
* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Version vom 31. Mai 2005, 10:31 Uhr