Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen
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4) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf. | 4) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf. | ||
− | 5)Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. | + | 5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. |
− | 1) Der Vorstand | + | 1) Der Vorstand im |
− | * | + | ** ein Vorsitzender |
− | * | + | ** ein stellvertretender Vorsitzender |
− | * | + | ** ein Schatzmeister |
− | + | ** ein Schriftführer | |
− | + | Zwei Vorstandsmitglieder ?ergerichtlich. '''''' | |
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− | + | Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. | |
− | + | 2) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. | |
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+ | 4) Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. | ||
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+ | 5) Der Vorstand trifft auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen. | ||
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+ | 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. | ||
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+ | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. | ||
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+ | Protokolle</h2> | ||
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+ | Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert, und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung. | ||
− | + | 1) Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch: | |
** Mitgliedsbeiträge | ** Mitgliedsbeiträge | ||
** Spenden | ** Spenden | ||
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+ | Auflösung des Vereins</h2> | ||
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+ | 1) Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden. | ||
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+ | Inkrafttreten</h2> | ||
− | + | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | |
− | + | Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt: | |
− | + | 1. ___________________________ | |
+ | 2. ___________________________ | ||
+ | 3. ___________________________ | ||
+ | 4. ___________________________ | ||
+ | 5. ___________________________ | ||
+ | 6. ___________________________ | ||
+ | 7. ___________________________ | ||
+ | 8. ___________________________ | ||
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