Dieser Antrag fundiert auf der Vorlage des Görlitzer Vereins, dessen Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.
Dieser Antrag fundiert auf der Vorlage des Görlitzer Vereins, dessen Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.
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===das brauchts wohl zur gemeinnützigkeit auch noch===
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§ 2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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§ 2 Nr. 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmä�?igen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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§ 2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismä�?ig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§ 2 Nr. 5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.