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53 Bytes entfernt ,  19:12, 3. Jul. 2005
wichtige vom Amtsgericht geforderte Änderungen, Korrektur Rechtschreibung
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<h1>Vereinssatzung</h1>
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<h2>�?�??�?§1 Allgemeines</h2>
 
<h2>�?�??�?§1 Allgemeines</h2>
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Der Name des Vereins lautet Weimarnetz.de e.V.
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Der Name des Vereins lautet Weimarnetz e.V.
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Weimarnetz.de e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen)
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Weimarnetz e.V. hat seinen Sitz in Weimar (Thüringen)
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Weimarnetz.de e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar eingetragen.
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Weimarnetz e.V. wird im Vereinsregister der Stadt Weimar eingetragen.
    
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
 
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
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<h2>�?�??�?§2 Vereinszweck</h2>
 
<h2>�?�??�?§2 Vereinszweck</h2>
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1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung, Verbreitung, und Anwendung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
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1) Zweck von Weimarnetz e.V. ist die Erforschung, Verbreitung, und Anwendung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
    
2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell:
 
2) Weiterhin fördert der Verein ideell, materiell oder finanziell:
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* die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke
 
* die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen unabhängiger Netzwerke
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** die Unterstütung / Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen
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* die Unterstütung / Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinitiativen
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** die Unterstützung sozialer Projekte, Förderung privater Datenkommunikation sowie des kulturellen Lebens. Sowie die Fachbezogene Wissensvermittlung.
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* die Unterstützung sozialer Projekte, Förderung privater Datenkommunikation sowie des kulturellen Lebens sowie die Fachbezogene Wissensvermittlung.
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**die Veranstaltung und/oder Förderung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen, Konferenzen und Seminare, sowie der Teilnahme der Mitglieder.
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* die Veranstaltung und/oder Förderung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen, Konferenzen und Seminare, sowie der Teilnahme der Mitglieder.
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**die Förderung des schöpferischen Umgangs mit Technologien.
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* die Förderung des schöpferischen Umgangs mit Technologien.
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**Förderung von kulturellen technologischen sozialen Bildungs- und Forschungsprojekten.
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* Förderung von kulturellen technologischen sozialen Bildungs- und Forschungsprojekten.
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<h2>�?�??�?§3 Gemeinnützigkeit</h2>
 
<h2>�?�??�?§3 Gemeinnützigkeit</h2>
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1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemä�? �?�??�?§ 2 der Satzung ausschlie�?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (�?�??�?§�?�??�?§ 51 AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemä�? �?�??�?§ 2 der Satzung ausschlie�?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (�?�??�?§�?�??�?§ 51 AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es ist nicht vorgesehen, dass Erkenntnisse finanziell verwertet werden.
    
2) Die Mittel des Vereins sind ausschlie�?lich für satzungsgemä�?e Zwecke zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.
 
2) Die Mittel des Vereins sind ausschlie�?lich für satzungsgemä�?e Zwecke zu verwenden. Eine Gewinnausschüttung an Vereinsmitglieder oder Dritte erfolgt nicht.
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Die Organe des Vereines sind
 
Die Organe des Vereines sind
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**die Mitgliederversammlung
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* die Mitgliederversammlung
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**der Vorstand
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* der Vorstand
    
<h2>�?�??�?§9 Die Mitgliederversammlung</h2>
 
<h2>�?�??�?§9 Die Mitgliederversammlung</h2>
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1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:  
 
1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:  
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** Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,  
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* Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,  
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** Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,  
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* Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,  
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** Entlastung des Vorstands,
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* Entlastung des Vorstands,
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** (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
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* (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
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** über die Satzung, �?nderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen
+
* über die Satzung, �?nderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen
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** die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium  angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
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* die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium  angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
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** Entscheidung über Gebührenbefreiungen
+
* Entscheidung über Gebührenbefreiungen
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** Aufgaben des Vereins
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* Aufgaben des Vereins
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** An- und Verkauf von Eigentum
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* An- und Verkauf von Eigentum
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** Beteiligung an Projekten nach �?�??�?§ 2
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* Beteiligung an Projekten nach �?�??�?§ 2
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** Entscheidung über die Ablehnung von Spenden und Fördermitteln
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* Entscheidung über die Ablehnung von Spenden und Fördermitteln
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** Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
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* Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
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** Mitgliedsbeiträge
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* Mitgliedsbeiträge
    
2) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden.  
 
2) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden.  
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<h2>�?�??�?§11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2>
 
<h2>�?�??�?§11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2>
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1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
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Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Wie unter �?�??�?§9 ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.  
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2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
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3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.  
      
<h2>�?�??�?§12 Der Vorstand</h2>
 
<h2>�?�??�?§12 Der Vorstand</h2>
    
1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen:  
 
1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen:  
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** ein 1. Vorsitzender  
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* ein 1. Vorsitzender  
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** ein stellvertretender Vorsitzender
+
* ein stellvertretender Vorsitzender
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** ein Schatzmeister  
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* ein Schatzmeister  
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Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au�?ergerichtlich.  
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Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich den Verein gerichtlich und au�?ergerichtlich.  
    
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
 
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.  
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6) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlu�?fähig. Er fa�?t Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefa�?t werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefa�?te Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.
 
6) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlu�?fähig. Er fa�?t Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefa�?t werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefa�?te Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.
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7) �?ber Konten des Vereins können nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.
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7) �?ber Konten des Vereins können nur die Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.
    
8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
 
8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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<h2>�?�??�?§14 Vereinsfinanzierung</h2>
 
<h2>�?�??�?§14 Vereinsfinanzierung</h2>
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1) Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch:
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Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch:
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** Mitgliedsbeiträge
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* Mitgliedsbeiträge (�?�??�?§7)
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** Spenden
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* Spenden
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**Fördermittel zuschüsse und sonstige Zuwendungen.
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* Fördermittel, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen.
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2) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Ma�?gabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung..
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<h2>�?�??�?§15 Auflösung des Vereins</h2>
 
<h2>�?�??�?§15 Auflösung des Vereins</h2>
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<h2>�?�??�?§16 Inkrafttreten</h2>
 
<h2>�?�??�?§16 Inkrafttreten</h2>
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Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der einstimmung (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen)Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
    
Die Wahl des Vorstandes findet Mitgliederversammlung am 5.7.2005 im KFZ (Brühl 12) statt.
 
Die Wahl des Vorstandes findet Mitgliederversammlung am 5.7.2005 im KFZ (Brühl 12) statt.
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