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| | 3) Eine au�?erordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Auf Verlangen von mind. 25 % aller ordentlichen Vereinsmitglieder hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine au�?erordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Das Verlangen ist den anderen Mitgliedern per Email mitzuteilen. Dem Antrag der Mitglieder mu�? der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein. | | 3) Eine au�?erordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Auf Verlangen von mind. 25 % aller ordentlichen Vereinsmitglieder hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine au�?erordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Das Verlangen ist den anderen Mitgliedern per Email mitzuteilen. Dem Antrag der Mitglieder mu�? der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein. |
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| − | 4) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemä�?er Einladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlu�?fähig. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. | + | 4) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemä�?er Einladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlu�?fähig. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit getroffen. |
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| − | 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) '''3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.''' | + | 5) Für Satzungsänderungen ist 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. |
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| | + | 6) Für den Beschluss der Auflösung des Vereins ist eine ausserordentliche Mitgliederversammlung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: "Vereinsauflösung" einzuberufen. Die 3/4 Mehrheit dieser Mitgliederversammlung ist für den Beschluss notwendig. |
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| | <h2>�?�??�?§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung</h2> | | <h2>�?�??�?§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung</h2> |
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| | ** über die Satzung, �?nderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen | | ** über die Satzung, �?nderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen |
| | ** die Kassenprüfer zu wählen, '''die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.''' | | ** die Kassenprüfer zu wählen, '''die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.''' |
| − | ** Entscheidung über den vom Vorstand jährlich vorzulegenden Haushaltsplan des Vereines.
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| | ** Entscheidung über Gebührenbefreiungen | | ** Entscheidung über Gebührenbefreiungen |
| | ** Aufgaben des Vereins | | ** Aufgaben des Vereins |
| − | ** An- und Verkauf von Besitz | + | ** An- und Verkauf von Eigentum |
| | ** Beteiligung an Projekten nach �?�??�?§ 2 | | ** Beteiligung an Projekten nach �?�??�?§ 2 |
| − | ** Annahme von Spenden | + | ** Entscheidung über die Ablehnung von Spenden und Fördermitteln |
| | ** Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich | | ** Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich |
| | ** Mitgliedsbeiträge | | ** Mitgliedsbeiträge |
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| | <h2>�?�??�?§11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2> | | <h2>�?�??�?§11 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit</h2> |
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| − | 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme,''' die nur persönlich ausgeübt werden darf.''' | + | 1) Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. |
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| | 2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | | 2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. |
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| − | 3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben au�?er Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. | + | 3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. |
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| − | 4) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.
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| − | 5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
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| | <h2>�?�??�?§12 Der Vorstand</h2> | | <h2>�?�??�?§12 Der Vorstand</h2> |
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| | 1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: | | 1) Der Vorstand im Sinne des �?�??�?§ 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: |
| − | ** ein Vorsitzender | + | ** ein 1. Vorsitzender |
| | ** ein stellvertretender Vorsitzender | | ** ein stellvertretender Vorsitzender |
| | ** ein Schatzmeister | | ** ein Schatzmeister |
| − | ** ein Schriftführer
| + | Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au�?ergerichtlich. |
| − | Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au�?ergerichtlich. '''Der Verein wird gerichtlich und au�?ergerichtlich von dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in vertreten, wobei jeder für sich allein vertretungsberechtigt ist.''' | |
| | | | |
| − | Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. | + | Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. |
| | | | |
| | 2) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. | | 2) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. |
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| | 4) Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. | | 4) Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. |
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| − | 5) Der Vorstand trifft auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen. | + | 5) Der Vorstand tritt auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern zusammen. |
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| − | 6) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlu�?fähig. Er fa�?t Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleicheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefa�?t werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefa�?te Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen. | + | 6) Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern beschlu�?fähig. Er fa�?t Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefa�?t werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefa�?te Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen. |
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| − | 7) '''�?ber Konten des Vereins kann nur der Vorsitzende oder der Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam verfügen.''' | + | 7) �?ber Konten des Vereins können nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. |
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| − | 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. | + | 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. |
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| − | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. | + | 9) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. Es ist unmittelbar eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Zweck der Neuwahl des Vorstands. |
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| | <h2>�?�??�?§13 Protokolle</h2> | | <h2>�?�??�?§13 Protokolle</h2> |
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| | ** Mitgliedsbeiträge | | ** Mitgliedsbeiträge |
| | ** Spenden | | ** Spenden |
| | + | **Fördermittel zuschüsse und sonstige Zuwendungen. |
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| − | 2) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Ma�?gabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. | + | 2) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Ma�?gabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.. |
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| − | 3)Für die Erfüllung dieser satzungsmä�?igen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
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| | <h2>�?�??�?§15 Auflösung des Vereins</h2> | | <h2>�?�??�?§15 Auflösung des Vereins</h2> |
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| − | 1) Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden. | + | 1) Bei Auflösung des Vereins ist das verblebende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Verwendungszweck ist durch die auflösende Mitgliederversammlung zu beschliessen. |
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| | 2) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschlie�?end beschlie�?t. | | 2) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschlie�?end beschlie�?t. |
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| | <h2>�?�??�?§16 Inkrafttreten</h2> | | <h2>�?�??�?§16 Inkrafttreten</h2> |
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| − | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | + | Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 31.05.2005 beschlossen. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |
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| | Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt: | | Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt: |