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<h2>�?�??�?§2 Vereinszweck<h2>
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<h2>�?�??�?§2 Vereinszweck</h2>
    
* 1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
 
* 1) Zweck von Weimarnetz.de e.V. ist die Erforschung freier Netzwerktechnologien, sowie die Verbreitung kultureller Inhalte mittels dieses Mediums.  
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<h2>�?�??�?§3 Gemeinnützigkeit<h2>
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<h2>�?�??�?§3 Gemeinnützigkeit</h2>
    
* 1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemä�? �?�??�?§ 2 der Satzung ausschlie�?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigete Zwecke" der Abgabenordnung (�?�??�?§�?�??�?§ 51 AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
* 1) Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemä�? �?�??�?§ 2 der Satzung ausschlie�?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigete Zwecke" der Abgabenordnung (�?�??�?§�?�??�?§ 51 AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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<h2>�?�??�?§4 Mitgliedschaft des Vereins<h2>
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<h2>�?�??�?§4 Mitgliedschaft des Vereins</h2>
    
* 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, '''die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv, finanziell oder materiell zu unterstützen.'''  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
 
* 1) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, '''die sich bereiterklären, die Vereinszwecke und - ziele aktiv, finanziell oder materiell zu unterstützen.'''  Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
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<h2>�?�??�?§5 Rechte und Pflichen der Mitglieder<h2>
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<h2>�?�??�?§5 Rechte und Pflichen der Mitglieder</h2>
    
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. '''In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.''''
 
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. '''In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.''''
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<h2>�?�??�?§6 Beginn /Ende der Mitgliedschaft<h2>
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<h2>�?�??�?§6 Beginn /Ende der Mitgliedschaft</h2>
    
* 1) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben.
 
* 1) Die Mitgliedschaft wird durch die Teilnahme an Aktivitäten des Vereins, egal ob in aktiver oder passiver Art und Weise, automatisch erworben.
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<h2>�?�??�?§7 Mitgliedsbeiträge<h2>
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<h2>�?�??�?§7 Mitgliedsbeiträge</h2>
    
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung ma�?gebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.  
 
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung ma�?gebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.  
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<h2>�?�??�?§8 Organe des Vereins<h2>
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<h2>�?�??�?§8 Organe des Vereins</h2>
    
Die Organe des Vereines sind
 
Die Organe des Vereines sind
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<h2>�?�??�?§9 Die Mitgliederversammlung<h2>
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<h2>�?�??�?§9 Die Mitgliederversammlung</h2>
    
* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
 
* 1) Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.
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* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.  
 
* 5) Zu Satzungsänderungen und zu Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist abweichend von (4) 3/4 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.  
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<h2>�?�??�?§8 Aufgaben der Mitgliederversammlung<h2>
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<h2>�?�??�?§8 Aufgaben der Mitgliederversammlung</h2>
    
* 1) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlu�?fassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde.
 
* 1) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlu�?fassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemä�? dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde.
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* 9) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden.  
 
* 9) Sie kann über weitere Angelegenheiten beschlie�?en, die ihr vom Vorstand oder aus der Mitgliederschaft vorgelegt werden.  
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<h2>�?�??�?§9 Der Vorstand<h2>
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<h2>�?�??�?§9 Der Vorstand</h2>
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* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
 
* 8) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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<h2>�?�??�?§10 Protokolle<h2>
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<h2>�?�??�?§10 Protokolle</h2>
    
* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
 
* Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen werden schriftlich protokolliert und stehen den Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung.
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<h2>�?�??�?§11 Tarifverträge<h2>
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<h2>�?�??�?§11 Tarifverträge</h2>
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<h2>�?�??�?§12 Vereinsfinanzierung<h2>
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<h2>�?�??�?§12 Vereinsfinanzierung</h2>
    
* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
 
* 1) Die erforderlichen Geld- und Sachnmittel des Vereins werden beschafft durch:
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Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.  
 
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.  
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<h2>�?�??�?§13 Inkrafttreten<h2>
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<h2>�?�??�?§13 Inkrafttreten</h2>
    
* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
 
* Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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