* Höhenfreigabe: Die maximal erlaubte Leinenlänge (nicht Flughöhe!) beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 100 Meter. Bei grö�?eren Längen sind Sondergenehmigungen, sogenannte Höhenfreigaben, notwendig. Diese sind für Drachenfeste vom Veranstalter meist beantragt worden, aber von behördlicher Seite mit zusätzlichen Auflagen verbunden und zeitlich streng begrenzt. Vor dem Einsatz grö�?erer Leinenlängen sind beim Veranstalter die Bedingungen zu erfragen! [http://stegmich.de/draabc.htm] | * Höhenfreigabe: Die maximal erlaubte Leinenlänge (nicht Flughöhe!) beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 100 Meter. Bei grö�?eren Längen sind Sondergenehmigungen, sogenannte Höhenfreigaben, notwendig. Diese sind für Drachenfeste vom Veranstalter meist beantragt worden, aber von behördlicher Seite mit zusätzlichen Auflagen verbunden und zeitlich streng begrenzt. Vor dem Einsatz grö�?erer Leinenlängen sind beim Veranstalter die Bedingungen zu erfragen! [http://stegmich.de/draabc.htm] |