Offizielle Richtlinien

Der Gesetzgeber schreibt vor, da�? die Funkwellen, die von WLAN-Geräte erzeugt
werden, eine bestimmte elektrische Feldstärke nicht überschreiten dürfen.
Man gibt dazu einen Vergleichswert an: es darf nicht stärker gestrahlt werden,
als eine punktförmige, ideale Strahlungsquelle mit 100 milliwatt=mW.
Einfache Laptop-WLAN Karten strahlen mit rund 20 mW, ein [Linksys] mit ca. 44 mW.
Also deutlich unter den Vorgaben des Gesetzgebers.