# Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Der Vorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass Rechtsgeschäfte für den Verein nur verbindlich sind, wenn der Vorstand zugestimmt hat. | # Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Der Vorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass Rechtsgeschäfte für den Verein nur verbindlich sind, wenn der Vorstand zugestimmt hat. |