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='''Satzung des Weimarnetz e.V.'''=
 
='''Satzung des Weimarnetz e.V.'''=
Wir beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 08.03.2006
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Wir beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 17.09.2019
 
==§1 Allgemeines==
 
==§1 Allgemeines==
    
# Der Name des Vereins lautet Weimarnetz e.V.  
 
# Der Name des Vereins lautet Weimarnetz e.V.  
 
# Weimarnetz e.V. hat seinen Sitz in Weimar, Thüringen
 
# Weimarnetz e.V. hat seinen Sitz in Weimar, Thüringen
# Weimarnetz e.V. ist mit der Registernummer VR1038 im Vereinsregister des Amtsgerichts Weimar eingetragen.  
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# Weimarnetz e.V. ist mit der Registernummer VR131038 im Vereinsregister des Amtsgerichts Weimar eingetragen.  
 
# Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
# Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.</li>
 
<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.</li>
<li>Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einbehaltung einer Frist von zwei Wochen in Schriftform einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.</li>
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<li>Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einbehaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen. Die Einberufung erfolgt per E-Mail mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse haben, werden per Brief eingeladen.</li>
 
<li>Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.</li></ol>
 
<li>Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.</li></ol>
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==§9 Vorstand==
 
==§9 Vorstand==
 
# Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Der Vorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass Rechtsgeschäfte für den Verein nur verbindlich sind, wenn der Vorstand zugestimmt hat.
 
# Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Der Vorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass Rechtsgeschäfte für den Verein nur verbindlich sind, wenn der Vorstand zugestimmt hat.
# Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu vier Beisitzern. Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Die Mitglieder des Vorstands bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
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# Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu vier Beisitzern. Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des Vorstands bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
    
==§10 Zuständigkeit des Vorstands==
 
==§10 Zuständigkeit des Vorstands==
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==§15 Inkrafttreten==
 
==§15 Inkrafttreten==
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# Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Mitgliederversammlung vom 08.03.2006 beschlossen.
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# Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Mitgliederversammlung vom 17.09.2019 beschlossen.
 
# Diese Satzung tritt zum nächstmöglichen Termin in Kraft.
 
# Diese Satzung tritt zum nächstmöglichen Termin in Kraft.
       
[[Kategorie:Verein]]
 
[[Kategorie:Verein]]

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