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Liebe Vereinsmitglieder des weimarnetz e.V.!
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=meinungen=
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ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET)
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Hiermit laden wir Euch zu unserer 2. Vollversammlung am 07.02.2006 21.?e 18 ein und schlagen folgende Tagesordungspunkte vor:
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schlie�?e mich storchi an, bis auf änderungen, die sinn machen, sie zu verbessern, wie § 1.
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ansonsten folgende anmerkungen, beziehen sich auf den Vergleich alte/neue satzung un den Anmerkungen von PHlo:
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§ 2 (1) ...berufliche Bildung  --> wer soll das machen?
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    (b) ... Lehrmaterial        --> wer soll das machen?
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    (c) ... vergleichbare Ziele --> was ist mit einfach nur Kunstaktionen, wie UWAGA, Räuber + Gendarm ...)
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Nummer (2) fehlt
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0. Wahl der Sitzungsleitung
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§ 3 wie hei�?en dann "Spendenüberhänge" im Verhältnis zu Ausgaben? wir dürfen gewisse gewinne erzielen und damit rücklagen bilden und anschaffungen tätigen.
? der Tagesordnung
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2. Allgemeines
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3. Bericht des Vorstands über die Lage des Vereins
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4. Arbeitsplan 2006/07
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5. Satzungsänderungsanträge
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6. Sonstiges
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Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum 24.01.2006 im Wiki gestellt werden.
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§ 4 (1)
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* es wurde ausdrücklich bei der Vereinsgründung auf schriftliche Mitgliedsantragsstellung verzichtet - dass es eine schriftliche liste über die mitglieder geben sollte bzw. schon gibt, ist was anderes
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* wo sind die Ehrenmitglieder?
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* Fördermitglieder spielen GERADE bei uns eine wichtige Rolle - deswegen gibt es den Verein! sie sind es automisch, haben aber eben kein stimmrecht
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* nur das Amtsgericht wollte die Adressen der Gründungsmitglieder
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- Fördertöpfe interessiert nur der Verein ansich
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- Bürokratie und Datastorrage --> unangenehm für alle Beteiligten
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?nderungsanträge zu dem unten stehenden Antrag können bis zum 24.01.06 im Wiki unter  http://wireless.?nderung des Eintrags gestellt werden; die ?nderungsantrag zum unten angehängten Satzungsänderungsantrag anerkannt.
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§ 6  3-Monatsausschlussregelung? Fristensetzung ist wichtig. Warum noch eine Geschäftsordnung beschlie�?en, wenn auch alles über die Satzung zu regeln ist?
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Jeder der Interesse an einer Mitgliedschaft hat, muss sich dann dies und jenes und nochwas durchlesen, anstatt ein schriftstück
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Wir erwarten zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.
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§ 7 schon lange geschrieben, aber vielleicht ergänzungsbedürftig
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In voller Erwartung
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§ 8 was ist der Unterschied zwischen Vorstand und Vorstandschaft?
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E-mail Einladung und Fristen fände ich wichtig. Gilt nicht das für den Verein, was er in seiner Satzung vereinbart? Warum ist es beim Notar und Amtsgericht durchgegangen?
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Euer Vorstand
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§ 11 ist für mich nicht selbstverständlich, dass nur persönlich - also ohne Vollmacht - ausgeübt werden darf
i.V. Ira M. Winkler
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--- ab hier geht es mit der Paragraphennummerierung im o.g. Schriftstück durcheinander ----
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Thomas- Müntzer -
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§ 8 (1) selbstverständlich (alte Satzung § 9 (4) )
99423 Weimar
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    (5) selbstverständlich
Germany
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--> ansonsten alles § 9 alte Satzung
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Fon: 0163 - 2557454
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§ 9 es gibt keinen Schriftführer, der ist auch nicht notwendig. wir wollten, dass mind. 2 nur entscheiden dürfen
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§ 11 brauchen wir den?
Anlagen:
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?nderung der Satzung.
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§ 10 --> zwei Kassenprüfer?
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Hiermit beantrage ich die Streichung des §2 und die Neueinführung des §2 in folgender Version:
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schon wieder § 11
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- an die Stadt weimar soll auf keinen Fall das Geld! es gibt bessere "Vereine". Mein Vorschlag: www.mysakenya.org
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- Doppelung bei Aufgaben der Mitgliederversammlung --> vom Notar damals rausgestrichen
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§2 Zweck des Vereins
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§ 14 Gerichtsstand ist immer da wo der Amtsgerichtseintrag ist --> also sinnlos
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der regionalen und überregionalen elektronischen
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Datenkommunikation und die Förderung von Bildung und Wissenschaft im Bereich der Internet-
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Technologie. Dazu gehören insbesondere:
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internationalen Weitverkehrsnetzen zur Benutzung durch Mitglieder und Nichtmitglieder
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an den Betrieb und die Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen heranführen
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- und Entwicklungsarbeiten,  Erprobung und Anwendung neuer
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Technologien der Datenkommunikation
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Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen und Wirtschaftsunternehmen
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Kommunikation
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Begründung:
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[[Benutzer:ira|ira]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET)
Das Finanzamt hat unseren Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht anerkannt mit Verweis auf den §2 unserer derzeitigen Satzung.
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Dieser Antrag fundiert auf der Vorlage des Görlitzer Vereins, dessen Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.
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===das brauchts wohl zur gemeinnützigkeit auch noch===
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§ 2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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§ 2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben,
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§ 2 Nr. 5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
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ilja
 

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