Diskussion:Gültige Satzung: Unterschied zwischen den Versionen
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ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET) | ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET) | ||
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+ | ansonsten folgende anmerkungen, beziehen sich auf den Vergleich alte/neue satzung un den Anmerkungen von PHlo: | ||
+ | § 2 (1) ...berufliche Bildung --> wer soll das machen? | ||
+ | (b) ... Lehrmaterial --> wer soll das machen? | ||
+ | (c) ... vergleichbare Ziele --> was ist mit einfach nur Kunstaktionen, wie UWAGA, Räuber + Gendarm ...) | ||
+ | Nummer (2) fehlt | ||
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+ | § 4 (1) | ||
+ | * es wurde ausdrücklich bei der Vereinsgründung auf schriftliche Mitgliedsantragsstellung verzichtet - dass es eine schriftliche liste über die mitglieder geben sollte bzw. schon gibt, ist was anderes | ||
+ | * wo sind die Ehrenmitglieder? | ||
+ | * Fördermitglieder spielen GERADE bei uns eine wichtige Rolle - deswegen gibt es den Verein! sie sind es automisch, haben aber eben kein stimmrecht | ||
+ | * nur das Amtsgericht wollte die Adressen der Gründungsmitglieder | ||
+ | - Fördertöpfe interessiert nur der Verein ansich | ||
+ | - Bürokratie und Datastorrage --> unangenehm für alle Beteiligten | ||
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+ | Jeder der Interesse an einer Mitgliedschaft hat, muss sich dann dies und jenes und nochwas durchlesen, anstatt ein schriftstück | ||
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+ | § 7 schon lange geschrieben, aber vielleicht ergänzungsbedürftig | ||
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+ | § 8 was ist der Unterschied zwischen Vorstand und Vorstandschaft? | ||
+ | E-mail Einladung und Fristen fände ich wichtig. Gilt nicht das für den Verein, was er in seiner Satzung vereinbart? Warum ist es beim Notar und Amtsgericht durchgegangen? | ||
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+ | § 11 ist für mich nicht selbstverständlich, dass nur persönlich - also ohne Vollmacht - ausgeübt werden darf | ||
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+ | --- ab hier geht es mit der Paragraphennummerierung im o.g. Schriftstück durcheinander ---- | ||
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+ | § 8 (1) selbstverständlich (alte Satzung § 9 (4) ) | ||
+ | (5) selbstverständlich | ||
+ | --> ansonsten alles § 9 alte Satzung | ||
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+ | § 9 es gibt keinen Schriftführer, der ist auch nicht notwendig. wir wollten, dass mind. 2 nur entscheiden dürfen | ||
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+ | § 11 brauchen wir den? | ||
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+ | § 10 --> zwei Kassenprüfer? | ||
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+ | schon wieder § 11 | ||
+ | - an die Stadt weimar soll auf keinen Fall das Geld! es gibt bessere "Vereine". Mein Vorschlag: www.mysakenya.org | ||
+ | - Doppelung bei Aufgaben der Mitgliederversammlung --> vom Notar damals rausgestrichen | ||
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+ | § 14 Gerichtsstand ist immer da wo der Amtsgerichtseintrag ist --> also sinnlos |