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| ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET) | | ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET) |
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| + | ansonsten folgende anmerkungen, beziehen sich auf den Vergleich alte/neue satzung un den Anmerkungen von PHlo: |
| + | § 2 (1) ...berufliche Bildung --> wer soll das machen? |
| + | (b) ... Lehrmaterial --> wer soll das machen? |
| + | (c) ... vergleichbare Ziele --> was ist mit einfach nur Kunstaktionen, wie UWAGA, Räuber + Gendarm ...) |
| + | Nummer (2) fehlt |
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| + | § 4 (1) |
| + | * es wurde ausdrücklich bei der Vereinsgründung auf schriftliche Mitgliedsantragsstellung verzichtet - dass es eine schriftliche liste über die mitglieder geben sollte bzw. schon gibt, ist was anderes |
| + | * wo sind die Ehrenmitglieder? |
| + | * Fördermitglieder spielen GERADE bei uns eine wichtige Rolle - deswegen gibt es den Verein! sie sind es automisch, haben aber eben kein stimmrecht |
| + | * nur das Amtsgericht wollte die Adressen der Gründungsmitglieder |
| + | - Fördertöpfe interessiert nur der Verein ansich |
| + | - Bürokratie und Datastorrage --> unangenehm für alle Beteiligten |
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| + | Jeder der Interesse an einer Mitgliedschaft hat, muss sich dann dies und jenes und nochwas durchlesen, anstatt ein schriftstück |
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| + | § 7 schon lange geschrieben, aber vielleicht ergänzungsbedürftig |
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| + | § 8 was ist der Unterschied zwischen Vorstand und Vorstandschaft? |
| + | E-mail Einladung und Fristen fände ich wichtig. Gilt nicht das für den Verein, was er in seiner Satzung vereinbart? Warum ist es beim Notar und Amtsgericht durchgegangen? |
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| + | § 11 ist für mich nicht selbstverständlich, dass nur persönlich - also ohne Vollmacht - ausgeübt werden darf |
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| + | --- ab hier geht es mit der Paragraphennummerierung im o.g. Schriftstück durcheinander ---- |
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| + | § 8 (1) selbstverständlich (alte Satzung § 9 (4) ) |
| + | (5) selbstverständlich |
| + | --> ansonsten alles § 9 alte Satzung |
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| + | § 9 es gibt keinen Schriftführer, der ist auch nicht notwendig. wir wollten, dass mind. 2 nur entscheiden dürfen |
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| + | § 11 brauchen wir den? |
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| + | § 10 --> zwei Kassenprüfer? |
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| + | schon wieder § 11 |
| + | - an die Stadt weimar soll auf keinen Fall das Geld! es gibt bessere "Vereine". Mein Vorschlag: www.mysakenya.org |
| + | - Doppelung bei Aufgaben der Mitgliederversammlung --> vom Notar damals rausgestrichen |
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| + | § 14 Gerichtsstand ist immer da wo der Amtsgerichtseintrag ist --> also sinnlos |