Diskussion:Gültige Satzung

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meinungen

ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. Storchi 12:04, 6. Mär 2006 (CET)

schlie�?e mich storchi an, bis auf änderungen, die sinn machen, sie zu verbessern, wie § 1. ansonsten folgende anmerkungen, beziehen sich auf den Vergleich alte/neue satzung un den Anmerkungen von PHlo: § 2 (1) ...berufliche Bildung --> wer soll das machen?

   (b) ... Lehrmaterial        --> wer soll das machen?
   (c) ... vergleichbare Ziele --> was ist mit einfach nur Kunstaktionen, wie UWAGA, Räuber + Gendarm ...)

Nummer (2) fehlt

§ 3 wie hei�?en dann "Spendenüberhänge" im Verhältnis zu Ausgaben? wir dürfen gewisse gewinne erzielen und damit rücklagen bilden und anschaffungen tätigen.

§ 4 (1)

  • es wurde ausdrücklich bei der Vereinsgründung auf schriftliche Mitgliedsantragsstellung verzichtet - dass es eine schriftliche liste über die mitglieder geben sollte bzw. schon gibt, ist was anderes
  • wo sind die Ehrenmitglieder?
  • Fördermitglieder spielen GERADE bei uns eine wichtige Rolle - deswegen gibt es den Verein! sie sind es automisch, haben aber eben kein stimmrecht
  • nur das Amtsgericht wollte die Adressen der Gründungsmitglieder
- Fördertöpfe interessiert nur der Verein ansich
- Bürokratie und Datastorrage --> unangenehm für alle Beteiligten

§ 6 3-Monatsausschlussregelung? Fristensetzung ist wichtig. Warum noch eine Geschäftsordnung beschlie�?en, wenn auch alles über die Satzung zu regeln ist? Jeder der Interesse an einer Mitgliedschaft hat, muss sich dann dies und jenes und nochwas durchlesen, anstatt ein schriftstück

§ 7 schon lange geschrieben, aber vielleicht ergänzungsbedürftig

§ 8 was ist der Unterschied zwischen Vorstand und Vorstandschaft? E-mail Einladung und Fristen fände ich wichtig. Gilt nicht das für den Verein, was er in seiner Satzung vereinbart? Warum ist es beim Notar und Amtsgericht durchgegangen?

§ 11 ist für mich nicht selbstverständlich, dass nur persönlich - also ohne Vollmacht - ausgeübt werden darf

--- ab hier geht es mit der Paragraphennummerierung im o.g. Schriftstück durcheinander ----

§ 8 (1) selbstverständlich (alte Satzung § 9 (4) )

   (5) selbstverständlich

--> ansonsten alles § 9 alte Satzung

§ 9 es gibt keinen Schriftführer, der ist auch nicht notwendig. wir wollten, dass mind. 2 nur entscheiden dürfen

§ 11 brauchen wir den?

§ 10 --> zwei Kassenprüfer?

schon wieder § 11 - an die Stadt weimar soll auf keinen Fall das Geld! es gibt bessere "Vereine". Mein Vorschlag: www.mysakenya.org - Doppelung bei Aufgaben der Mitgliederversammlung --> vom Notar damals rausgestrichen

§ 14 Gerichtsstand ist immer da wo der Amtsgerichtseintrag ist --> also sinnlos

ira 12:04, 6. Mär 2006 (CET)