Diskussion:Gültige Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET)
 
ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET)
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ansonsten folgende anmerkungen, beziehen sich auf den Vergleich alte/neue satzung un den Anmerkungen von PHlo:
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§ 2 (1) ...berufliche Bildung  --> wer soll das machen?
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    (b) ... Lehrmaterial        --> wer soll das machen?
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    (c) ... vergleichbare Ziele --> was ist mit einfach nur Kunstaktionen, wie UWAGA, Räuber + Gendarm ...)
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Nummer (2) fehlt
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§ 4 (1)
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* es wurde ausdrücklich bei der Vereinsgründung auf schriftliche Mitgliedsantragsstellung verzichtet - dass es eine schriftliche liste über die mitglieder geben sollte bzw. schon gibt, ist was anderes
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* wo sind die Ehrenmitglieder?
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* Fördermitglieder spielen GERADE bei uns eine wichtige Rolle - deswegen gibt es den Verein! sie sind es automisch, haben aber eben kein stimmrecht
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* nur das Amtsgericht wollte die Adressen der Gründungsmitglieder
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- Fördertöpfe interessiert nur der Verein ansich
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- Bürokratie und Datastorrage --> unangenehm für alle Beteiligten
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Jeder der Interesse an einer Mitgliedschaft hat, muss sich dann dies und jenes und nochwas durchlesen, anstatt ein schriftstück
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§ 7 schon lange geschrieben, aber vielleicht ergänzungsbedürftig
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§ 8 was ist der Unterschied zwischen Vorstand und Vorstandschaft?
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E-mail Einladung und Fristen fände ich wichtig. Gilt nicht das für den Verein, was er in seiner Satzung vereinbart? Warum ist es beim Notar und Amtsgericht durchgegangen?
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§ 11 ist für mich nicht selbstverständlich, dass nur persönlich - also ohne Vollmacht - ausgeübt werden darf
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--- ab hier geht es mit der Paragraphennummerierung im o.g. Schriftstück durcheinander ----
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§ 8 (1) selbstverständlich (alte Satzung § 9 (4) )
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    (5) selbstverständlich
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--> ansonsten alles § 9 alte Satzung
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§ 9 es gibt keinen Schriftführer, der ist auch nicht notwendig. wir wollten, dass mind. 2 nur entscheiden dürfen
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§ 11 brauchen wir den?
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§ 10 --> zwei Kassenprüfer?
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schon wieder § 11
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- an die Stadt weimar soll auf keinen Fall das Geld! es gibt bessere "Vereine". Mein Vorschlag: www.mysakenya.org
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- Doppelung bei Aufgaben der Mitgliederversammlung --> vom Notar damals rausgestrichen
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§ 14 Gerichtsstand ist immer da wo der Amtsgerichtseintrag ist --> also sinnlos

Version vom 6. März 2006, 20:39 Uhr