Diskussion:Gültige Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Liebe Vereinsmitglieder des weimarnetz e.V.!
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=meinungen=
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ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. [[Benutzer:Storchi|Storchi]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET)
  
Hiermit laden wir Euch zu unserer 2. Vollversammlung am 07.02.2006 21.?e 18 ein und schlagen folgende Tagesordungspunkte vor:
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schlie�?e mich storchi an, bis auf änderungen, die sinn machen, sie zu verbessern, wie § 1.
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ansonsten folgende anmerkungen, beziehen sich auf den Vergleich alte/neue satzung un den Anmerkungen von PHlo:
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§ 2 (1) ...berufliche Bildung  --> wer soll das machen?
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    (b) ... Lehrmaterial        --> wer soll das machen?
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    (c) ... vergleichbare Ziele --> was ist mit einfach nur Kunstaktionen, wie UWAGA, Räuber + Gendarm ...)
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Nummer (2) fehlt
  
0. Wahl der Sitzungsleitung
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§ 3 wie hei�?en dann "Spendenüberhänge" im Verhältnis zu Ausgaben? wir dürfen gewisse gewinne erzielen und damit rücklagen bilden und anschaffungen tätigen.
? der Tagesordnung
 
2. Allgemeines
 
3. Bericht des Vorstands über die Lage des Vereins
 
4. Arbeitsplan 2006/07
 
5. Satzungsänderungsanträge
 
6. Sonstiges
 
  
Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum 24.01.2006 im Wiki gestellt werden.
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§ 4 (1)
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* es wurde ausdrücklich bei der Vereinsgründung auf schriftliche Mitgliedsantragsstellung verzichtet - dass es eine schriftliche liste über die mitglieder geben sollte bzw. schon gibt, ist was anderes
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* wo sind die Ehrenmitglieder?
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* Fördermitglieder spielen GERADE bei uns eine wichtige Rolle - deswegen gibt es den Verein! sie sind es automisch, haben aber eben kein stimmrecht
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* nur das Amtsgericht wollte die Adressen der Gründungsmitglieder
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- Fördertöpfe interessiert nur der Verein ansich
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- Bürokratie und Datastorrage --> unangenehm für alle Beteiligten
  
?nderungsanträge zu dem unten stehenden Antrag können bis zum 24.01.06 im Wiki unter  http://wireless.?nderung des Eintrags gestellt werden; die ?nderungsantrag zum unten angehängten Satzungsänderungsantrag anerkannt.
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§ 6  3-Monatsausschlussregelung? Fristensetzung ist wichtig. Warum noch eine Geschäftsordnung beschlie�?en, wenn auch alles über die Satzung zu regeln ist?
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Jeder der Interesse an einer Mitgliedschaft hat, muss sich dann dies und jenes und nochwas durchlesen, anstatt ein schriftstück
  
Wir erwarten zahlreiches Erscheinen der Mitglieder.
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§ 7 schon lange geschrieben, aber vielleicht ergänzungsbedürftig
 
  
In voller Erwartung
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§ 8 was ist der Unterschied zwischen Vorstand und Vorstandschaft?
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E-mail Einladung und Fristen fände ich wichtig. Gilt nicht das für den Verein, was er in seiner Satzung vereinbart? Warum ist es beim Notar und Amtsgericht durchgegangen?
  
Euer Vorstand
+
§ 11 ist für mich nicht selbstverständlich, dass nur persönlich - also ohne Vollmacht - ausgeübt werden darf
i.V. Ira M. Winkler
 
  
 +
--- ab hier geht es mit der Paragraphennummerierung im o.g. Schriftstück durcheinander ----
  
Thomas- Müntzer -
+
§ 8 (1) selbstverständlich (alte Satzung § 9 (4) )
99423 Weimar
+
    (5) selbstverständlich
Germany
+
--> ansonsten alles § 9 alte Satzung
  
Fon: 0163 - 2557454
+
§ 9 es gibt keinen Schriftführer, der ist auch nicht notwendig. wir wollten, dass mind. 2 nur entscheiden dürfen
  
---
+
§ 11 brauchen wir den?
Anlagen:
 
  
?nderung der Satzung.
+
§ 10 --> zwei Kassenprüfer?
  
Hiermit beantrage ich die Streichung des §2 und die Neueinführung des §2 in folgender Version:
+
schon wieder § 11
 +
- an die Stadt weimar soll auf keinen Fall das Geld! es gibt bessere "Vereine". Mein Vorschlag: www.mysakenya.org
 +
- Doppelung bei Aufgaben der Mitgliederversammlung --> vom Notar damals rausgestrichen
  
§2 Zweck des Vereins
+
§ 14 Gerichtsstand ist immer da wo der Amtsgerichtseintrag ist --> also sinnlos
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der regionalen und überregionalen elektronischen
 
Datenkommunikation und die Förderung von Bildung und Wissenschaft im Bereich der Internet-
 
Technologie. Dazu gehören insbesondere:
 
 
internationalen Weitverkehrsnetzen zur Benutzung durch Mitglieder und Nichtmitglieder
 
 
an den Betrieb und die Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen heranführen
 
- und Entwicklungsarbeiten,  Erprobung und Anwendung neuer
 
Technologien der Datenkommunikation
 
 
Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen und Wirtschaftsunternehmen
 
 
Kommunikation
 
  
Begründung:
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[[Benutzer:ira|ira]] 12:04, 6. Mär 2006 (CET)
Das Finanzamt hat unseren Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht anerkannt mit Verweis auf den §2 unserer derzeitigen Satzung.
 
 
 
Dieser Antrag fundiert auf der Vorlage des Görlitzer Vereins, dessen Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.
 
 
 
 
 
===das brauchts wohl zur gemeinnützigkeit auch noch===
 
§ 2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
 
 
 
 
 
§ 2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben,
 
 
 
§ 2 Nr. 5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
 
 
 
ilja
 

Aktuelle Version vom 14. August 2014, 14:08 Uhr

meinungen

ich würde nur den $2 (und den anderen den ich vergessen hab) ändern wie vom finanzamt gewünscht. alle anderen §en wurden zur genüge durchgekaut und mir graut davor das nochmal mit den neuen zu machen. Storchi 12:04, 6. Mär 2006 (CET)

schlie�?e mich storchi an, bis auf änderungen, die sinn machen, sie zu verbessern, wie § 1. ansonsten folgende anmerkungen, beziehen sich auf den Vergleich alte/neue satzung un den Anmerkungen von PHlo: § 2 (1) ...berufliche Bildung --> wer soll das machen?

   (b) ... Lehrmaterial        --> wer soll das machen?
   (c) ... vergleichbare Ziele --> was ist mit einfach nur Kunstaktionen, wie UWAGA, Räuber + Gendarm ...)

Nummer (2) fehlt

§ 3 wie hei�?en dann "Spendenüberhänge" im Verhältnis zu Ausgaben? wir dürfen gewisse gewinne erzielen und damit rücklagen bilden und anschaffungen tätigen.

§ 4 (1)

  • es wurde ausdrücklich bei der Vereinsgründung auf schriftliche Mitgliedsantragsstellung verzichtet - dass es eine schriftliche liste über die mitglieder geben sollte bzw. schon gibt, ist was anderes
  • wo sind die Ehrenmitglieder?
  • Fördermitglieder spielen GERADE bei uns eine wichtige Rolle - deswegen gibt es den Verein! sie sind es automisch, haben aber eben kein stimmrecht
  • nur das Amtsgericht wollte die Adressen der Gründungsmitglieder
- Fördertöpfe interessiert nur der Verein ansich
- Bürokratie und Datastorrage --> unangenehm für alle Beteiligten

§ 6 3-Monatsausschlussregelung? Fristensetzung ist wichtig. Warum noch eine Geschäftsordnung beschlie�?en, wenn auch alles über die Satzung zu regeln ist? Jeder der Interesse an einer Mitgliedschaft hat, muss sich dann dies und jenes und nochwas durchlesen, anstatt ein schriftstück

§ 7 schon lange geschrieben, aber vielleicht ergänzungsbedürftig

§ 8 was ist der Unterschied zwischen Vorstand und Vorstandschaft? E-mail Einladung und Fristen fände ich wichtig. Gilt nicht das für den Verein, was er in seiner Satzung vereinbart? Warum ist es beim Notar und Amtsgericht durchgegangen?

§ 11 ist für mich nicht selbstverständlich, dass nur persönlich - also ohne Vollmacht - ausgeübt werden darf

--- ab hier geht es mit der Paragraphennummerierung im o.g. Schriftstück durcheinander ----

§ 8 (1) selbstverständlich (alte Satzung § 9 (4) )

   (5) selbstverständlich

--> ansonsten alles § 9 alte Satzung

§ 9 es gibt keinen Schriftführer, der ist auch nicht notwendig. wir wollten, dass mind. 2 nur entscheiden dürfen

§ 11 brauchen wir den?

§ 10 --> zwei Kassenprüfer?

schon wieder § 11 - an die Stadt weimar soll auf keinen Fall das Geld! es gibt bessere "Vereine". Mein Vorschlag: www.mysakenya.org - Doppelung bei Aufgaben der Mitgliederversammlung --> vom Notar damals rausgestrichen

§ 14 Gerichtsstand ist immer da wo der Amtsgerichtseintrag ist --> also sinnlos

ira 12:04, 6. Mär 2006 (CET)